Womit können wir Ihnen helfen?

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Pfandsystem, Verpackungen, Rückgabe, Recycling und Rücknahme finden Sie hier. 

Über Pfand

Welche Produkte sind bepfandet?

Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.

Welche Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen?

Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind:

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten (mindestens 51% Milchanteil)

Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.

Wird für Sirupe Pfand eingehoben?

Sirupe sind nicht Teil des Pfandsystems, da sie zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.

Wird für Getränke in Folienbeutel Pfand eingehoben?

Nein, Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, die eine andere Form als die einer Flasche haben, sind nicht umfasst.

Woran erkenne ich Einwegpfand-Produkte?

Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.

Wie hoch ist das Pfand?

Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.

Wie kann ich überprüfen, ob es sich um ein registriertes Produkt handelt?

Auf der Packung ist das Pfandlogo abgebildet, der EAN-Code ist eindeutig zugeordnet und kann auch mittels App gecheckt werden.

Warum wird das Pfand auf Einwegverpackungen erst 2025 eingeführt?

Das gemeinsame Ziel von Handel und Industrie sowie des Klimaschutzministeriums ist, durch die Vorbereitungsarbeit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH ein höchst effizientes, serviceorientiertes und transparentes System aufzubauen, das eine reibungslose Abwicklung des Einwegpfandes für die Konsument:innen garantiert.

Dazu müssen die Logistik und die Prozesse für die Abwicklung mit den Produzent:innen, Importeur:innen und Rücknehmer:innen aufgebaut werden und die Rücknahmeautomaten angeschafft werden.

Warum wird das Pfandsystem in Österreich eingeführt?

PET und Aluminium sind wichtige Wertstoffe: Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70% aller PET-Flaschen nach dem Gebrauch gesammelt und entsprechend dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt. Bis 2027 muss das Sammelziel von 90% erreicht werden.

Mit dem Pfandsystem wird qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen ermöglicht, damit die Rezyklate für neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen eingesetzt werden können.

Gleichzeitig wird Littering, damit ist das achtlose Wegwerfen von Abfällen in der Umwelt gemeint, von Einweggetränkeverpackungen vermieden.

Gibt es EU-Gesetze, die zu einem Pfandsystem verpflichten?

Die Europäische Union verpflichtet nicht zu einem Pfandsystem, aber zur Erfüllung von Sammelquoten für Einwegplastik-Verpackungen. Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes im Dezember 2021 (Kreislaufwirtschaftspaket) wurde ausgehend von der „EU Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“, die bis 2029 eine verpflichtende 90% Sammelquote auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff vorsieht, die Grundlage für das Pfandsystem gelegt.

Warum werden nur Einweg Kunststoff-Flaschen bzw. Getränkedosen bepfandet?

Der Gesetzgeber gibt in der Verordnung genau vor, welche Verpackungen dem Pfand unterliegen, das sind Einweg Kunststoff-Flaschen und Getränkedosen.

Wird für destilliertes Wasser Pfand eingehoben?

Für Verpackungen mit destilliertem Wasser wird kein Pfand eingehoben, sofern dieses nicht als Trinkwasser geeignet ist.

Warum betrifft das Pfand nicht auch andere Lebensmittel- oder Drogerieverpackungen aus Kunststoff?

Die Verordnung gilt für in Österreich in Verkehr gesetzte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall.

Warum wurde der Pfandbetrag mit 25 Cent festgesetzt?

Der Gesetzgeber gibt diesen Pfandsatz in der Verordnung vor, dieser beträgt 25 Cent.

Worin unterscheiden sich Mehrwegpfand und Einwegpfandsystem?

Sowohl Einweggetränkeverpackungen und Mehrweggetränkeverpackungen können im Handel an den dafür vorgesehenen Automaten zurückgegeben werden.

Die Pfandhöhe ist unterschiedlich: Einweggetränkeverpackungen werden einheitlich mit 25 Cent bepfandet, das Pfand von Mehrwegflaschen ist abhängig von der Verpackung.

Zusätzlich zu den Automaten im Handel ist die Rückgabe von Einweggetränkepackungen an den Verkaufsstellen der Produkte, auch bei (Online)Lieferdiensten, möglich. Ausgenommen von der Möglichkeit der direkten Rückgabe sind Getränke-Verkaufsautomaten oder, wenn die Lieferung von Getränken über einen Post- oder Paketzusteller oder eine Spedition erfolgt.

Die Einwegpfand-Produkte sind durch ein einheitliches Pfandlogo gekennzeichnet.

Worin unterscheiden sich Pfandsysteme anderer Länder vom geplanten österreichischen System?

In Österreich wird analog zu vielen skandinavischen Ländern ein zentrales System mit einer zentralen Stelle aufgebaut. Im Gegensatz dazu verfügt z.B. Deutschland über ein dezentrales System mit mehreren Abwicklungsstellen. Für Konsument:innen unterscheiden sich die Systeme kaum.

Einen Überblick über die einzelnen Pfandsysteme in Europa finden Sie auf der Website der DRS Association.

Was ist die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH und welche Aufgabe hat sie?

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH kümmert sich als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Agenden des Einweg-Pfandsystems.

Was ist der Trägerverein Einwegpfand?

Eigentümer der zentralen Stelle ist der Trägerverein Einwegpfand, zu dessen Mitgliedern die führenden Getränkeproduzent:innen, Handelspartner:innen und Verbände zählen. Weitere Informationen finden sie auf der Website des Vereins.

Warum müssen die Leergebinde unzerdrückt zurückgegeben werden?

Das österreichische Pfandsymbol und der EAN-Code müssen auf allen Gebinden bei der Rückgabe einwandfrei erkannt und von Rücknahmeautomaten sowie von Mitarbeiter:innen, die manuell zurücknehmen, gelesen werden können. Daher ist es notwendig, dass die Gebinde unzerdrückt sind und das Etikett noch vollständig angebracht ist. Nur so können Gebinde eindeutig dem österreichischem Pfandsystem zugeordnet und der Pfandbetrag ausbezahlt werden.

Verpackungen

Wo kann ich Einwegpfand-Verpackungen zurückgeben?

Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller.  Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.

Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge  und Füllmenge zurückzunehmen.

Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen, wenn sie die Bäckerei nicht verkauft.

In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, um das Pfand retourniert zu bekommen?

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich bei der Verpackung um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.

Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht.

Werden nur verschlossene oder auch geöffnete Flaschen mit angehängtem Verschluss bzw. ohne Verschluss angenommen ?

Die Rücknahme wird für wieder geschlossene Flaschen sowie geöffnete Flaschen mit und ohne Verschluss möglich sein.

Wie kann ich Pfandprodukte von Flaschen und Dosen, die nicht am Pfandsystem teilnehmen, in der Übergangsfrist erkennen?

Produkte, die ab Anfang 2025 bereits am Pfandsystem teilnehmen, sind eindeutig mit dem Pfandlogo gekennzeichnet und wurden mit dem neuen GTIN-Code (ehemals EAN-Code) registriert. So können sie auch von Rücknahmeautomaten eindeutig identifiziert werden.

In der Übergangsfrist bis 31.März 2025 dürfen Produkte abgefüllt werden, die noch nicht am Pfandsystem teilnehmen. Diese Produkte tragen kein Pfandlogo und werden ohne Einhebung eines Pfands verkauft.

Der Verkauf dieser Produkte ist bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes gestattet.

 

Wohin gehören Kunststoffflaschen und Metalldosen die dem Pfandsystem nicht zugehörig sind?

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Getränkeverpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar ist. Nur so kann erkannt werden, ob es sich bei dem Gebinde um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird.

Bitte alle Verpackungen, die nicht bepfandet sind, in den bestehenden Sammelsystemen entsorgen und nicht in den Restmüll werfen. Hier finden Sie alle Infos welche Materialien wie entsorgt werden sollen: Österreich sammelt (oesterreich-sammelt.at).

Kann ich Kunststoff-Flaschen oder Aludosen mit Pfandlogo auch in andere Sammelbehälter zum Recyceln werfen?

Beim Entsorgen in anderen Sammelsystemen, wird Recycling sichergestellt. Allerdings verlieren Sie dadurch den Pfandbetrag.

Welche Produkte werden an den Rücknahmestellen zurückgenommen?

Generell werden alle Produkte, die dem Pfand auf Einweggetränkeverpackungen unterliegen und mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sind, zurückgenommen. Darunter fallen alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter, ausgenommen Milchprodukte bzw. Produkte mit einem Milchanteil von mehr als 51%. Ebenfalls ausgenommen sind Sirupe.

Nicht ausgenommen sind: "pflanzliche Milchsorten" (Sojamilch, Hafermilch etc).

Achten Sie darauf, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden ist. Der Barcode sowie das österreichische Pfandlogo müssen einwandfrei erkennbar sein. Der Flaschenverschluss muss für die Rückgabe nicht auf der Flasche sein. Er darf aber auf der Flasche sein.

Zusätzlich zum Pfandlogo kann mittels App über den Barcode der Verpackung kontrolliert werden, ob die Verpackung bepfandet ist.

Wie viele Verpackungen kann ich zurückgeben?

Bei Rücknahmeautomaten sind keinerlei Einschränkungen über die Anzahl der zurückgegebenen Verpackungen vorgesehen.

Bei Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme werden nur die pro Kaufakt verkaufsüblichen Stückzahlen zurückgenommen.

Beispiel: Eine Bäckerei verkauft pro Kund:in ca. 2-3 Flaschen, daher wird sie pro Kund:in auch nur diese Flaschenstückzahl zurücknehmen.

Kann ich jede Pfandflasche oder Dose an einer beliebigen Rücknahmestelle zurückgeben?

Über Rücknahme-Automaten kann jede beliebige, im Pfandkreislauf befindliche Verpackung zurückgegeben werden.

Grundsätzlich gilt für die manuelle Rücknahme: Wird eine Packungsgröße (z.B. 0,5 Liter Kunststoff-Flasche oder 0,25 Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft, müssen diese Flaschen oder Dosen auch wieder zurückgenommen werden, auch von anderen Marken als an der konkreten Verkaufsstelle erhältlich.

Wie viele Flaschen und Dosen kann ich bei manuellen Rückgabestellen zurückgeben?

Die Rücknahme ist auf die pro Kaufakt üblichen Stückzahlen beschränkt.

Beispiel: Ein:e Würstelstand-Betreiber:in oder ein Lieferdienst muss NICHT 20 Einwegpfand-Verpackungen pro Person zurücknehmen, da er:sie pro Kaufakt durchschnittlich nur 1-2 Flaschen oder Dosen ausgibt.

Er:sie muss KEINE Getränkedosen zurücknehmen, wenn er:sie nur Kunststoff-Flaschen verkauft.

Wie viele Flaschen und Dosen kann ich beim Rücknahmeautomaten zurückgeben?

Beim Rücknahmeautomat ist die Rückgabe aller bepfandeten Getränkeverpackungen, unabhängig von Anzahl, Packungsgröße oder Marke, möglich.

Kann ich ein Produkt auch an einer Verkaufsstelle zurückgeben, die das Produkt nicht im Sortiment hat?

Generell müssen die Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme nur jene Packungsgrößen zurücknehmen, die sie selbst verkaufen, unabhängig von der Marke.

Beispiel: Eine Trafik verkauft ausschließlich 0,25 Liter Getränkedosen, muss daher auch nur solche (egal welcher Marke, mit Pfandlogo) zurücknehmen.

Beispiel: Ein:e Konsument:in, die im Supermarkt eine 2 Liter PET-Flasche kauft, kann diese nur an Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme retournieren, die eine solche Verpackung konkret im Sortiment haben.

Beim Rücknahmeautomat ist die Rückgabe aller bepfandeten Getränkeverpackungen, unabhängig von Anzahl, Packungsgröße oder Marke, möglich.

Kann ich auch Produkte in Österreich zurückgeben, die ich im Ausland erworben habe und die kein Pfandlogo führen?

Nein, bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht in einem herkömmlichen Sammelsystem.

Kann ich meine Produkte auch in anderen Ländern zurückgeben, die ebenfalls ein Pfandsystem auf Getränkeeinwegverpackungen haben?

Nein, bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht in einem herkömmlichen Sammelsystem.

Wo gebe ich die Flasche oder Dose zurück, wenn ich diese über einen Getränkeautomaten erworben habe?

Am Getränkeautomaten wird meist die nächste Rücknahmestelle kommuniziert werden. Sie können die Verpackung an allen Verkaufsstellen retournieren, die diese Packungsgröße im Sortiment hat (unabhängig von der Marke).

Ich habe ein Gratis-Produkt erhalten (z.B. Produktprobenverteilung), kann ich die Verpackung zurückgeben?

Ja, wenn auf der Verpackung das Pfandlogo abgebildet ist, ist die Rückgabe ganz normal bei einem Rücknahme-Automaten möglich.

Ich weiß von einer Verkaufsstelle, die importierte Waren ohne Pfandlogo verkauft. Wem soll ich das melden?

Bitte wenden Sie sich an Recycling Pfand Österreich unter office@ewp-oe.at

Ich habe ein Produkt gekauft, das kein Pfandlogo aufgedruckt hat, aber Pfand dafür bezahlt –was soll ich tun?

Bitte schicken Sie uns alle Informationen zur Verkaufsstelle und, wenn vorhanden, den Kassabon, der den Pfandbetrag ausweist, sowie ein Foto vom Produkt an office@ewp-oe.at.

Mir wurde die Rückgabe von Getränkeeinwegverpackungen bei einer Verkaufsstelle verweigert – was kann ich tun?

Bitte schicken Sie uns alle Informationen zum Vorfall an office@ewp-oe.at.

Kann ich jetzt schon Einweggetränkeverpackungen sammeln und ab 2025 für 25 Cent zurückgeben?

Nein, denn für das Einwegpfandsystem erhalten alle Flaschen und Dosen neue Strichcodes und werden mit dem Pfandlogo gekennzeichnet. Nur diese werden von Rückgabeautomaten erkannt bzw. von den manuellen Rücknehmern zurückgenommen und die 25 Cent ausbezahlt.

Recycling

Warum ist die Sammlung von Kunststoff und Aluminium so wichtig?

Kunststoff und Aluminium sind wichtige Sekundärrohstoffe und Ressourcen für den Recyclingkreislauf. Für die Wiederverwertung von Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen ist eine hohe Sammelquote unerlässlich.

Studien belegen, dass durch das Pfandsystem eine höhere Verwertungsquote und Verfügbarkeit sichergestellt wird – und damit auch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Und nicht zuletzt landen weniger Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen als Abfall im Restmüll und in der Natur.

Mit der Sammlung von Kunststoff-Flaschen über das Pfandsystem wird hochwertiges Recycling ermöglicht. So können recyceltes Plastik (Rezyklate) und Metalle wieder in Getränkeverpackungen eingesetzt werden.

Welche Sammelquoten sollen mit dem Pfandsystem erreicht werden?

Ziel ist es, in Österreich beginnend mit 2025 eine 80%ige Sammelquote für Kunststoff-Flaschen zu erreichen und die erforderliche 90%ige Sammelquote bereits 2027 zu erzielen.

Werden aus zurückgenommenen Kunststoff-Flaschen und Aluminium wieder neue Verpackungen?

Ja. Durch die Sammlung über das Pfandsystem steht ein nur sehr wenig verunreinigter Wertstoff für den Recyclingprozess zur Verfügung.

Kunststoff und Aluminium kann als Ressource im Wertstoffkreislauf gehalten werden und  ein „Downcycling“ (Erklärung: Unter dem Prozess des Downcyclings versteht man die Umwandlung eines Produktes zu einem qualitativ schlechteren Endprodukt) wird vermieden.

So können aus alten Flaschen und Dosen wieder neue Verpackungen werden.

Könnte es auch passieren, dass die gesammelten Getränkeverpackungen in einer Verbrennungsanlage landen?

Das Material wird nach der Sammlung von Recycling Pfand Österreich sortiert und wieder an die Produzent:innen zurückverkauft. Diese verwenden dieses wertvolle Material dann wieder für die Produktion von Kunststoff Flaschen oder Aludosen.

Wie wird sichergestellt, dass die gesammelten Getränkeverpackungen tatsächlich wieder zu neuen Flaschen recycelt werden?

Die SUP (Single Use Plastic) Richtlinie der EU 2019/904 gibt den Produzent:innen ab 2025 vor, dass jede Pet Flasche einen Anteil von 25% recyceltem Material beinhalten muss. D.h. die Produzent:innen müssen auf recyceltes Material zugreifen können, um diese Vorgabe zu erfüllen.
Die Vorgabe über den Anteil des recycelten Materials steigt über die nächsten Jahre kontinuierlich an. 2029 muss dieser Anteil bereits 30% betragen.

Wie erfolgt das Recycling der Getränkeverpackungen im Detail?

In Österreich wird ein Großteil der gesammelten Kunststoff Flaschen in den verschiedenen Recyclinganlagen weiterverarbeitet. Dort werden die Flakes intensiv gereinigt und durch Aufschmelzen. Filtration und Granulierung auf hohe lebensmitteltaugliche Qualität gehoben.

Für Unternehmen

Wie funktioniert der neue Pfandkreislauf?
  1. Die Produzent:innen verkaufen die Getränke an ihre Handelspartner:innen immer inklusive dem Pfandbetrag von 25 Cent.
  2. Die Produzent:innen müssen für alle verkauften Produkte den gesammelte Pfandbetrag regelmäßig an Recycling Pfand Österreich abführen.
  3. Recycling Pfand Österreich ist dafür verantwortlich, das Gutschriftsverfahren des Pfandbetrages mit den Rücknehmer:innen vorzunehmen und die leeren, zurückgegebenen Kunststoff-Flaschen und Aludosen einzusammeln und zu sortieren.
  4. Die Produzent:innen können anteilsmäßig das von ihnen in Verkehr gebrachte und sodann gesammelte Material wieder zurückkaufen.
  5. Das zurück gekaufte Material wird von den Produzent:innen für das Recycling in Auftrag gegeben und kann dann wieder für die Herstellung neuer Flaschen oder Dosen verwendet werden.
Was muss ich als Erstinverkehrsetzer (Produzentin, Importeurin) bis zur Einführung des Pfandsystems berücksichtigen?
  • Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich über die login Plattform der Recycling Pfand Österreich registrieren.
  • Jeder Getränkeartikel (=SKU) in der Einweg Kunststoff-Flasche oder in der Aludose muss bei der Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit es am Pfandkreislauf teilnehmen kann und vom Rücknahme-Automat und von manuellen Rücknehmer:innen in Zukunft erkannt wird.
  • Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 in Österreich grundsätzlich untersagt. Die Verordnung sieht allerdings eine Übergangsfrist für bis zu einem gewissen Datum abgefüllte Produkte vor.
  • Auf den zu bepfandenden Verpackungen muss das Pfandlogo platziert werden, damit für die Konsument:innen eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
  • Alle Informationen und genauen Spezifikationen dazu stehen im Produzentenhandbuch zur Verfügung.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Erstinverkehrsetzer (Produzentin, Importeurin)?

Pflichten: Erstinverkehrsetzer (= Getränkeproduzenten, Getränke-Importeuere) müssen sich als Erstinverkehrsetzer im EWP Portal anmelden und auch ihre Produkte anmelden. Weiters müssen Erstinverkehrsetzer den Produzenten Beitrage entrichten.

Rechte: Dafür haben Erstinverkehrsetzer das Zugriffsrecht auf das recycelte Material seiner Gebinde.

Ich bin Erstinverkehrsetzer (Produzentin, Importeurin) und habe keine Niederlassung in Österreich. Wie kann ich mich registrieren bzw. kann ich meine Produkte registrieren?

Ausländische Unternehmen müssen zudem einen österreichischen Bevollmächtigten benennen, der im Namen der Unternehmen die Verpflichtungen, die sich aus der Pfandverordnung ergeben, erfüllt.

Die Registrierung ist über ein Online Registrierungs-Portal ab den Früh-Sommer 2024 möglich. Begleitend dazu wird auch eine Anleitung zum Portal veröffentlicht werden.

Gibt es beim Pfandsystem Übergangsfristen für Produzent:innen?

Produkte dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt werden.

Vor dem 1.1.2025 dürfen aber keine Pfandprodukte in Verkehr gesetzt werden!

Wie erfolgt die Bepfandung für Sponsorenware?

Für jedes Getränk in Einwegpfandflaschen und Metalldosen, das ab 1.1.2025 in Verkehr gebracht wird, muss das entsprechende Pfand von 25 Cent an Recycling Pfand Österreich abgeführt werden. Das inkludiert auch Sponsoringware, Samples, Muster, Gratisware und Haustrunk.

Was versteht man unter "in Verkehr setzen" – Ist hier auch Gratisware gemeint?

Als in Verkehr gesetzt gilt und ist daher an Recycling Pfand zu melden:

  • Samplings & Sponsoring
  • Haustrunk & Eigenverbrauch
  • Musterware
  • Ablaufware, die an Sozialmärkte oder Mitarbeiter verschenkt wird

Als NICHT in Verkehr gesetzt gilt und ist daher nicht an Recycling Pfand zu melden:

  • Labormuster, die nicht in Verkehr gebracht werden
  • Ablaufware, die nachweislich zerstört wird
  • Produkte mit Produktionsfehler, die nachweislich nicht in den Verkauf gelangen

Sonderfall Rückholung:

  • Gebinde wurden bereits als in Verkehr gesetzt gemeldet und werden dann zurückgeholt
  • Mit einer Vernichtungsbestätigung wird Pfand und Produzentengebühr gutgeschrieben
Muss ich als Produzent:in den Pfandbetrag von 25 Cent auch für Gratisware an Recycling Pfand Österreich abführen?

Ja, für jedes Getränk, muss das entsprechende Pfand von 25 Cent an Recycling Pfand Österreich abgeführt werden. Dies gilt auch für Gratisware, da für diese Flaschen und Dosen dann auch von den Rücknehmer:innen 25 Cent Pfand bei der Rückgabe ausbezahlt werden.

Was muss ich bei der Verteilung von Gratisware / Sampling beachten?

Auch wenn pfandpflichtige Getränke gratis verteilt/ gesampelt werden, so besteht eine Rücknahmeverpflichtung.

Es gibt diese Möglichkeiten der Rücknahme:  

1) man wird manueller Rücknehmer

2) man ernennt eine alternative Rücknahmestelle, wenn an einem hochfrequentierten Ort verteilt wird

  • Diese muss in unmittelbarer Nähe sein
  • Es muss eine Vereinbarung mit dieser Rücknahmestelle getroffen werden
  • Konsument muss darüber informiert werden

 

 

Wir stellen unseren Mitarbeiter:innen Gratisgetränke (Haustrunk) in unserem Unternehmen zur Verfügung. Muss für diese Getränke Pfand an Recycling Pfand Österreich abgeliefert werden?

Ja, für jedes Getränk, muss das entsprechende Pfand von 25 Cent an Recycling Pfand Österreich abgeführt werden. Dies gilt auch für Gratisware, da für diese Flaschen und Dosen dann auch von den Rücknehmer:innen 25 Cent Pfand bei der Rückgabe ausbezahlt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung in der Übergangsfrist für Unternehmen?

Unternehmen müssen in der in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfrist nur jene Gebinde, die Teil des Einwegpfandsystems sind (neue EAN-Codes, Pfandlogo) melden. Nur für diese Gebinde erfolgt die Abrechnung.

Wer muss sich registrieren?

Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich über Recycling Pfand Österreich registrieren.

Die Registrierung ist Voraussetzung für die Zulassung des Getränkeartikels bzw. dessen Verpackung und ist für die Einhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge als auch für die Einzahlung der Pfandbeträge erforderlich.

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Warum muss ich mich registrieren?

Die Registrierung ist für die Einhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge als auch für die Einzahlung der Pfandbeträge erforderlich.

  1. Jede:r Produzent:in und Importeur:in, die:der Getränke in Kunststoff-Flaschen und Dosen als Erstinverkehrbringer in den Umlauf bringt, muss sich bei der EWP Recycling Pfand Österreich registrieren.
  2. Jeder Getränkeartikel (=SKU) in der Einweg Kunststoff-Flasche oder in der Aludose muss bei der Recycling Pfand Österreich registriert werden um ab 1.1.2025 am Pfandsystem teilnehmen zu können und damit es vom Rücknahme-Automat erkannt wird.
Bis wann muss ich das Unternehmen und meine Produkte registrieren?

Das Produkt muss vor Inverkehrsetzung in Österreich registriert und freigegeben worden sein. Wichtig: Bitte beachten Sie die Vorlaufzeiten für die Registrierung. Alle Details dazu finden Sie auf dieser Website.

  1. Jedes Getränk in einer Einwegpfandflasche muss registriert und mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sein, damit für die Konsument:innen eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
  2. Alle Details zum Registrierungsprozess stehen im Login Bereich zur Verfügung.
Dürfen auch Einwegpfandflaschen in Österreich verkauft werden, die nicht registriert wurden?

Nein, nach Ablauf der Übergangsfrist mit 31.12.2025, müssen alle in Österreich verkauften Produkte, die dem Pfand auf Einwegverpackungen unterliegen, ausnahmslos registriert werden.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung ist über den Login-Bereich der Website von Recycling Pfand Österreich möglich. 

Ist der Verkauf von nicht registrierten Produkten strafbar?

Ja, das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) enthält in § 79 Strafbestimmungen für das zuwider handeln gegen die Pfandverordnung, die nach § 14c AWG erlassen wurde. Das Zuwiderhandeln stellt daher eine Verwaltungsübertretung dar und die Strafhöhe kann bis zu 8.400 Euro betragen.

Wie wird die Produzentengebühr berechnet?

Die Produzentengebühr wird pro abgesetztem Stück und auf Basis der Absatzmeldungen gemeinsam mit dem Pfandbetrag in Rechnung gestellt. 

Die Vorgabe der Berechnung findet sich in der Verordnung unter §10.

Was umfasst die Registrierungsgebühr und wann ist diese fällig?

Die Vorgaben zur Errechnung der Registrierungskosten finden sich in der Verordnung unter §22 (3). Diese werden nach der Registrierung an die Produzent:innen verrechnet. Die Gebühr muss bezahlt sein, bevor das jeweilige Produkt samt dessen Verpackung (SKU) final in das Datenbankregister des Pfandsystems aufgenommen werden kann.

 

Ist für Einweggetränkeverpackungen ab 01.01.2025 zusätzlich zur Produzentengebühr auch ein Entgelt für die Entpflichtung zu entrichten?

Nein, für bepfandete Einweggetränkeverpackungen, die ab 01.01.2025 mit neuem Barcode und dem österreichischen Pfandlogo in Verkehr gesetzt werden und für die der Pfandbetrag eingehoben wird, ist kein Entgelt für die Entpflichtung mehr zu entrichten, sondern die Produzentengebühr.

Hinsichtlich welcher Teile der Einweggetränkeverpackungen ist kein Entgelt für die Entpflichtung mehr zu entrichten?

Kein Entgelt ist für die Verpackung, die Etiketten, Verschlüsse und Deckel zu entrichten.

Ist es zwingend notwendig, neue GTIN-Codes (EAN-Codes) pro Gebindeeinheit zu erstellen und bis wann müssen diese spätestens gemeldet werden?

Ja, das Pfandlogo darf nur in Kombination mit einem neuen GTIN-Code verwendet werden, da das die einzige Möglichkeit ist, das Produkt von den bereits im Markt befindlichen zu unterscheiden.

Für internationale EAN-Codes gibt es Ausnahmen, die aber auch höhere Gebühren bedingen.

 

Wie müssen die Produkte gekennzeichnet werden?

Jedes Produkt muss, für die Konsument:innen gut sichtbar, mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sein. Alle Informationen dazu finden sich im Produzentenhandbuch.

Ab wann müssen die Produkte gekennzeichnet werden?

Der Verkauf der mit dem Pfandlogo gekennzeichneten Produkte darf mit 1.1.2025 beginnen. Die Verordnung ermöglicht, dass Produkte bis 31. März 2025 noch ohne Pfandlogo abgefüllt und danach bis 31.12.2025 ohne Pfandeinhebung verkauft werden dürfen (Übergangsbestimmung). Ab 1.1.2026 dürfen ausschließlich nur mehr registrierte Produkte mit Kennzeichnung verkauft werden.

Wie wird importierte Ware bepfandet und gekennzeichnet?

Alle lt. Definition zu bepfandende Produkte, die in Österreich verkauft werden, müssen das Pfandlogo sichtbar tragen. Dieses kann auch für Kleinstmengen mittels Sticker/Aufkleber an der Verpackung angebracht werden. Deshalb gilt, dass auch internationale und importierte Produkte ausnahmslos registriert werden müssen.

Internationale GTIN-Codes sind erlaubt.

Wie werden kleinere Chargen von Dosen oder Flaschen bepfandet und gekennzeichnet?

Für Produkte in Kleinstmengen und Importware besteht die Möglichkeit, Sticker/Aufkleber von Recycling Pfand Österreich auf den Produkten zu platzieren. Details dazu finden sich im Produzentenhandbuch.

Ich habe im Jänner 2025 noch Produkte vorrätig, die noch kein Pfandlogo haben. Darf ich sie nach wie vor verkaufen?

Ja, es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2025. Bei Produkten ohne Pfandlogo darf kein Pfand eingehoben werden und die Verpackung wird auch nicht als Einwegpfandverpackung zurückgenommen. Die Sammlung dieser Artikel erfolgt nach wie vor über herkömmliche Sammelsysteme (zB gelber Sack). Alle ab 1. April 2025 abgefüllten Produkte müssen registriert und entsprechend gekennzeichnet sein.

Ab 2026 müssen alle in Österreich verkauften Produkte registriert und mit dem Pfandlogo versehen sein.

Muss der Kleber der Etiketten bestimmte Anforderungen erfüllen?

Alle Informationen dazu finden sich im Produzentenhandbuch.

Wer ist bei Handelsmarken für die Registrierung des Produktes und die Anbringung des Pfandlogos verantwortlich?

Gemäß der Pfandverordnung treffen für diese Fälle der Lohnabfüllung die Auftraggeber (also die Markeneigentümer) der Lohnabfüller diese Verpflichtungen. Diese haben somit die jeweiligen Produkte zu registrieren und die Kennzeichnung mit dem Pfandlogos zu veranlassen.

Wer hat bei Handelsmarken Zugriffsrecht auf das Material, der Produzent oder der Markeneigentümer?

Die Pfandverordnung regelt für diese Fälle der Lohnabfüllung klar, dass den Auftraggebern (also den Markeneigentümern) der Lohnabfüller das Vorkaufsrecht zukommt.

Ich bin ein:e Getränke-Händler:in und liefere an Unternehmen und Veranstaltungen (oft auf Kommission), wer ist für Rückgabe, Pfanderstattung und Abholung zuständig?

Sofern Ihr Unternehmen lediglich als ein Abgeber in der Wertschöpfungskette agiert und Getränke nicht direkt an Letztverbraucher weitergibt, sind Sie nicht zur Rücknahme der restentleerten Verpackungen und Auszahlung des Pfandbetrages verpflichtet. Diese Pflichten treffen grundsätzlich den Letztvertreiber. Es macht auch keinen Unterschied, ob Sie die Ware an Letztvertreiber etwa in Form eines Kommissionsgeschäftes oder mittels Eigentumsvorbehalts übergeben.

Es steht Ihnen aber frei, mit den Letztvertreibern eine Sondervereinbarung zu treffen und die zurückgenommenen Getränkeverpackungen selbst abzuholen. In diesem Fall erfolgt die Abholung durch Recycling Pfand Österreich oder Lieferpartner:innen bei einem Ihrer definierten Unternehmensstandorte.

Wie ist die Verrechnung des Pfandes durch Händler oder Produzenten umsatzsteuerlich zu beurteilen?

Die Einhebung des Pfandes durch Händler oder Produzenten erfolgt im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (§ 4 Abs 1 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl II Nr 283/2023). Für Händler und Produzenten stellt das Pfand daher einen durchlaufenden Posten dar, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt (§ 4 Abs 3 UStG). Bei Anwendbarkeit der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bzw Rechnungslegungspflicht muss auf dem Kassabeleg / der Rechnung das Pfand in einer eigenen Zeile, mit einem Umsatzsteuersatz von 0%, ausgewiesen werden. Ergänzend kann der Vermerk "Verrechnung im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH" angeführt werden.

Gegengleich erfolgt auch die Rückerstattung des Pfandes durch Rücknehmer im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Die Rückerstattung hat ebenfalls ohne Umsatzsteuer zu erfolgen; der Gutschriftsbetrag muss auf der Rechnung / dem Kassabeleg als eigene Zeile, mit einem Umsatzsteuersatz von 0% ausgewiesen werden.

Diese Regelung gilt vorbehaltlich, da die finale Zustimmung der Behörden noch ausständig ist.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich in Form eines Infoblattes zur Verrechnung und Verbuchung des Einwegpfandes.

Wie bekomme ich das Pfandlogo?

Das Pfandlogo ist eine Gewährleistungsmarke dessen Nutzung sehr streng geregelt ist. Es darf ausschließlich von registrierten Produkten zur Produktkennzeichnung oder zur Kennzeichnung von registrierten Rücknahmestellen verwendet werden. Die Logoverwendung für die Kennzeichnung von Rücknahmestellen darf nur über das von der EWP zu Verfügung gestellte Datenpaket erfolgen.

Um das Logo zu bekommen, registrieren Sie sich im EWP-Portal als Erstinverkehrsetzer. So bekommen Sie Zugang zum Nutzungslizenzvertrag. Erst wenn dieser unterzeichnet hochgeladen wird, wird das Logo in Druckqualität bereitgestellt. Sollte die Vertragsunterzeichnung im System noch nicht freigeschalten sein, können wir nach der Erstinverkehrsetzer Registrierung den Vertrag auch gerne zur Unterzeichnung zusenden. Die Logoverwendung ist ausschließlich mit unterzeichnetem Nutzungslizenzvertrag erlaubt!  Wird das Logo schon dringend benötigt kontaktieren Sie uns bitte unter office@ewp-oe.at.

Darf ich auf den Etiketten meiner Einwegpfandprodukte einen schriftlichen Hinweis „Einwegpfand € 0,25“ anbringen?

Ja, Sie dürfen diesen Hinweis an einer beliebigen Stelle am Etikett anbringen. Es gibt im österreichischen Pfandsystem keine Verpflichtung oder Empfehlung für diesen Hinweis. Ein Pfandgebinde muss jedoch mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sein. Der Hinweis ist aber erlaubt, sofern es sich um ein Produkt mit einem nationalen GTIN handelt und kein internationaler GTIN ist.

Ab wann kann ich mich als Exporteur registrieren und meine exportierten Mengen im Portal melden und den Pfandbetrag dafür zurückbekommen?

Die Registrierung im EWP Portal in der Rolle als Exporteur wird im Laufe des 1. Quartal 2025 möglich sein. Wenn Sie schon vor der Registrierungsfreischaltung Mengen exportieren, dokumentieren Sie diese exportierten Mengen mit den zugehörigen Unterlagen. Sie können die Pfandgutschrift dafür nachträglich einreichen.

 

Für Rücknehmer allgemein

Muss ich mich als Rücknehmer:in registrieren?

Eine Registrierung als Rücknehmer ist notwendig um
- die ausbezahlten Pfandbeträge rücküberwiesen zu bekommen und
- Säcke und Plomben im System bestellen zu können.

Der Registrierungsprozess wird ab Herbst 2024 im Login-Bereich auf dieser Website gestartet werden. Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn auch der Rücknehmervertrag unterzeichnet ist. Anschließend ist es Ihnen möglich Säcke und Plomben für die Sammlung online zu bestellen.

Ausnahme: Wenn ich als Rücknehmer:in die zurückgenommenen Flaschen und Dosen selber zu einem Rücknahmeautomaten bringe und dort zurückgebe, braucht es keine Registrierung. Ich bekomme den vorher an meine Kund:innen ausbezahlten Pfandbetrag bei der Rückgabe am Rücknahmeautomat mittels Gutschein ausbezahlt.

Wann muss ich mich registrieren?

Die Registrierung muss im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. 

Wo muss ich mich registrieren, damit ich das Pfand rückerstattet bekomme?

Die Registrierung erfolgt über das Portal von Recycling Pfand Österreich. Eine Anmeldung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die manuelle Rücknahme in plombierten Säcken über Lieferpartner:innen oder direkt über Recycling Pfand Österreich erfolgen soll.

Wie bekomme ich das Pfand rückerstattet, das ich an Konsument:innen ausbezahlt habe?

Bei sehr kleinen Rückgabemengen können Sie sich das Pfand durch die Rückgabe der Flaschen und Dosen direkt bei Rücknahmeautomaten auszahlen lassen. Eine Registrierung ist dafür nicht notwendig.

Erfolgt eine Abholung in plombierten Säcken über Recycling Pfand Österreich oder über Ihre:n Logistikpartner:in, wird der Einwegpfandbetrag der gesammelten Leergebinde nach erfolgter Zählung regelmäßig ausbezahlt. Für diesen Prozess ist eine Registrierung notwendig.

Die Auszahlung bei Automatenrücknahme erfolgt ebenso regelmäßig. Details zur Auszahlung finden sich in den Rücknehmerverträgen. Der Automat muss akkreditiert werden und die:derRücknehmer:in muss sich registrieren.

Wie muss die Preis-Auszeichnung der Pfandgebinde aussehen?

Der Einsatz für Leergut muss - wie bereits jetzt schon im bestehenden Mehrwegsystem – gut lesbar und eindeutig zuordenbar ausgezeichnet werden.

Die handelsübliche getrennte Auszeichnung des Getränkepreises und des Einsatzes für das Gebinde macht eine leichte Lesbarkeit der Preise möglich.

 

Alle Details zur Preisauszeichnung finden Sie unter folgendem Link: preisauszeichnung-im-lebensmittelhandel.pdf (wko.at)

Müssen auch Großhändler:innen Flaschen und Dosen zurücknehmen?

Jede:r, der ab 2025 Getränke in Dosen oder Kunststoffeinwegflaschen an Letztverbraucher:innen verkauft, muss diese auch zurücknehmen und ist somit Rücknehmer:in.

Verkauft die:der Großhandelspartner nur an Wiederverkäufer, so ist er kein Letztvertreiber und daher auch nicht rücknahmeverpflichtet.

Achtung: Auch ein:e Gastronom:in kann Letztverbraucher:in sein. Das ist dann der Fall, wenn in Gläser ausgeschenkt wird (zB zum Mischen von Getränken oder Ausschank in Gläser) und die Gebinde nicht in Umlauf gebracht werden. Hier endet die Kette beim Gastronomen und sie:er ist somit Letztverbraucher:in.

In diesem Fall wird empfohlen, dass sich die:der Gastronom:in als manueller Rücknehmer registriert (siehe manuelle Rücknahme) und in den zur Verfügung gestellten plombierten Sammelsäcken die Leergebinde abholen lässt.

Müssen die Rücknehmer:innen für die Logistik bezahlen?

Nein, die Transportlogistikkosten werden durch Recycling Pfand Österreich getragen. Die Zwischenlagerung der Säcke bis zur Abholung und die Verladung der Säcke auf den LKW sind Teil der Handling Fee Vergütung.

Mein Geschäft ist in einem Einkaufszentrum oder –straße / am Bahnhof / am Flughafen. Wo geben die Konsument:innen die Flaschen und Dosen zurück?
  • Die Verkaufsstände können sich gemeinsam mit Vermieter:in bzw. Betreiber:in der Örtlichkeit darauf einigen, eine gemeinsame Rücknahmestelle (Anmerkung: dies sollte ein Rücknahmeautomat sein) einzurichten, an der die leeren Flaschen und Dosen für alle Verkaufsstände am Standort zurückgenommen werden.
  • Die:der Betreiber:in des Rücknahmeautomaten registriert diese Rücknahmestelle bei Recycling Pfand Österreich (siehe „Rücknahme mit einem Automaten“)
Was ist ein stark frequentierter Ort, wer legt das fest?

Unter einem stark frequentierten Ort werden zum Beispiel Einkaufsstraßen, Shoppingcenter, Bahnhofe oder Flughäfen verstanden.

Die Einschätzung, ob sich eine Verkaufsstelle an einem stark frequentierten Ort befindet, muss jede:r Betreiber:in für seine Verkaufsstelle selber treffen.

Um die Ausnahmeregelung einer gemeinsamen alternativen Rücknahmestelle an stark frequentierten Orten geltend zu machen, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Es gibt mehrere Betreiber von Verkaufsstellen an diesem Ort, die sich zusammenschließen.
  • Die alternative Rücknahmestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca 300 Meter) zum Verkaufsort.
  • Es muss eine Vereinbarung mit der alternativen gemeinsamen Rücknahmestelle getroffen werden.
  • Es wird in der Verkaufsstelle darauf hingewiesen, wo diese alternative Rücknahmestelle ist.
Welche Anforderungen gibt es an eine gemeinsame Rücknahmestelle an stark frequentierten Orten (wie z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufsstraßen oder -zentrum)?

Es sollte sich um einen Rücknahmeautomat handeln, der sich in unmittelbarer Nähe zur Verkaufsstelle (fußläufig) befindet, somit nicht weiter als ca. 300 Meter. Damit ein Rücknahmeautomat als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betreiber dieses Rücknahmeautomaten abgeschlossen werden. Weiters müssen die Letztverbraucher über den Standort des Rücknahmeautomaten und die Einlösemöglichkeiten der Pfandbons informiert werden.

Es kann auch ein Rücknahmeautomat in einer Filiale eines Supermarktes als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden, sofern der Supermarktbetreiber damit einverstanden ist. Die Öffnungszeiten des Supermarktes müssen sich nicht mit denen der Verkaufsstelle decken, aber eine regelmäßige Öffnung muss dennoch gewährleistet sein.

Muss ein Gastronomiebetrieb, wo ausschließlich vor Ort konsumiert wird auch Pfand (In-sich geschlossene Gastronomie) an seine Gäste verrechnen?

Gastronomiebetriebe in denen vor Ort konsumiert wird und Getränke nicht mitgenommen werden (zB Restaurant, Kaffeehaus, Club, Diskothek, Bar), müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Dies ist die einzige Sonderregelung, wo der Pfandbetrag nicht an Konsument:innen weiterverrechnet wird! Diese Ausnahme gilt nicht bei Gastro mit Take away!

ACHTUNG: Der Getränke-Einkauf erfolgt aber IMMER mit Pfandbetrag. Dafür gibt es keine Ausnahme! Um Ihren Pfandbetrag organisiert über die EWP zurück zu bekommen, empfehlen wir die Anmeldung als manueller Rücknehmer. Alternativ können Sie die Gebinde selbst bei einem Rücknahmeautomaten retournieren. 

 

Rücknahme mittels Automaten

Wie erfolgt die Rücknahme mit einem Automaten im Detail?
  1. Jede:r Inverkehrbringer:in kauft ab 1.1.2025 die Produkte inkl. Pfand ein (und bekommt das Produkt als auch Pfand verrechnet).
  2. Die:der Konsument:in kauft die Kunststoff-Flasche oder Dose inkl. Pfandbetrag in Höhe von 25 Cent.
  3. Die:der Konsument:in genießt das Getränk und gibt die leere Flasche oder Dose bei einem Rücknahmeautomat zurück.
  4. Der Rücknahmeautomat überprüft, ob das Produkt Teil des Pfandsystems ist und in einem adäquaten Zustand ist.
  5. Wenn ja, gibt der Automat einen Gutschein mit dem Pfandbetrag aus.
  6. Recycling Pfand Österreich organisiert gemeinsam mit Partner:innen die Abholung.
  7. Die:der Automatenbetreiber:in erhält die ausbezahlten Pfandbeträge der zurückgenommenen Verpackungen sowie eine Aufwandsentschädigung pro Stück (Handling Fee) gutgeschrieben.
  8. Damit dieser Prozess abgewickelt werden kann, muss sich die:der Rücknehmer:in inkl. des Rücknahmeautomaten bei Recycling Pfand Österreich registrieren.
Ab welcher Stückzahl zahlt es sich aus, in einen Automaten zu investieren?

Ein Rücknahmeautomat ist erst ab einer gewissen Anzahl an Verpackungen pro Jahr rentabel und sinnvoll. 

Faktoren zur Entscheidung über die Anschaffung eines Rücknahmeautomaten:

  • Lage des Standorts und erwartete Rückgabemengen.
  • Aufwand bei manueller Rücknahme vs. Automatenrückgabe.
  • Fehlerquote bei manueller Rücknahme (z.B. irrtümliche Auszahlung von Pfand).
  • Lagerkapazitäten für volle Säcke (manuelle Rücknahme benötigt mehr Platz, da Gebinde nicht zerdrückt werden dürfen) und Möglichkeit zur Sicherung der Pfandware vor Diebstahl

Die Rentabilität eines Rücknahmeautomaten und die Wahl des passenden Modells müssen individuell evaluiert werden und kann von uns als EWP nicht beantwortet werden. Kontaktieren Sie die Automatenhersteller für weitere Informationen und Konditionen.

Welche Automatenmodelle sind zugelassen und wo kann ich Automaten kaufen?

In unserem Downloadbereich finden Sie eine aktuelle Liste mit allen zugelassenen Rücknahmeautomaten und Herstellern.

Gibt es Förderungen für Automaten?

Die Förderung wird aus Mitteln des Aufbau- und Resilienzplans der Europäischen Union finanziert und läuft bis 2026. Alle Details dazu finden Sie unter folgenden Links.

https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/Kreislaufwirtschaft/foerderungen/pfand-recycling.html

 

Welche Angaben müssen Pfandbons enthalten?

Der Bon hat einen eindeutigen Bar-Code für die weitere Einwegpfandauszahlung zur Barablöse oder Gutschrift zu enthalten, und ist in klarer und fehlerfreier, deutscher Sprache abzufassen. Zudem sind insbesondere die Anzahl der in den Automaten eingeführten und angenommenen Einweggetränkeverpackungen, der Betrag des Einwegpfandes und die Stelle(n) anzugeben, bei der (denen) der auf dem Einweg-Pfandbon ausgewiesene Gesamtbetrag ausbezahlt wird.

Alle Details dazu finden sich im Handbuch für Rücknahmeautomaten (RVM Handbuch).

Wie muss die IT-Anbindung bei Rücknahmeautomaten gestaltet sein?

Die Automaten müssen über eine permanente Anbindung zu deren Hersteller-System, als auch zu Recycling Pfand Österreich verfügen. So wird die Datenkommunikation inkl. Aktualisierung mit neuen EAN-Codes sichergestellt. Details dazu finden sich im Rücknehmer-Handbuch im Teil Datenmanagement.

Ich betreibe einen Rücknahmeautomaten und möchte Konsumenten die Möglichkeit geben, den Pfandbetrag zu spenden. Was muss ich berücksichtigen?

Die Möglichkeit einer freiwilligen Spende anstatt der Auszahlung des Pfandwerts kann eingerichtet werden. Die:der Konsument:in muss dabei die Wahl haben, ob sie:er den Pfandwert einer Spende zuführt oder nicht. Für die ordnungsgemäße Abwicklung ist allein der Betreiber des Rücknahmeautomaten verantwortlich. Die EWP ist hierbei nicht involviert und trägt keine Verantwortung für die korrekte Abführung der Spende sowie die Auswahl der Spendenorganisation.

Manuelle Rücknahme

Welche Produkte muss ich zurücknehmen?

Es müssen bei der manuellen Rücknahme jene Produkte zurückgenommen werden, die über die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt wurden bzw. Verpackungen in gleichen Gebinden.

Grundsätzlich gilt:

  • Wird eine Packungsgröße (z.B. 0,5 Liter Kunststoff-Flasche oder 0,25 Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft, müssen diese Packungen auch wieder zurückgenommen werden, auch von anderen Marken, als an der konkreten Verkaufsstelle erhältlich.
  • Die Rücknahme ist auf die pro Kaufakt üblichen Stückzahlen beschränkt.
  • Beispiel: Ein:e Würstelstand-Betreiber:in muss NICHT 20 Einwegpfand-Verpackungen zurücknehmen, da er pro Kaufakt durchschnittlich nur 2-3 Flaschen oder Dosen ausgibt.

Sie/Er muss KEINE Getränkedosen zurücknehmen, wenn sie/er nur Kunststoff-Flaschen verkauft.

Wie erfolgt die manuelle Rücknahme?

Für die manuelle Rücknahme gibt es verschiedene Möglichkeiten und Rahmenbedingungen:

Manuelle Rücknahmestellen sind vorwiegend Geschäfte oder Gastronomieoutlets, in denen die/der Konsument:in nicht verweilt und daher die Flaschen und Dosen meist mitnimmt, an einem anderen Platz konsumiert und dann auch woanders zurückgibt. Daher ist die Rücknahmemenge meist eine viel kleinere Menge als die Verkaufsmenge.

Wird die Flasche oder Dose direkt an der Verkaufsstelle zurückgegeben, erhalten die Konsument:innen ihr Pfand in der Höhe von 25 Cent pro Verpackung ausbezahlt.

  • Für die Rücknahme muss das Gebinde leer und in adäquatem Zustand sein. Erfahren Sie mehr dazu
  • Die zurückgenommenen Verpackungen werden in speziellen Säcken gesammelt und anschließend plombiert, abgeholt und gezählt.
  • Die Abholung der Säcke erfolgt über Lieferpartner:innen oder Recycling Pfand Österreich.

Die:der Rücknehmer:in erhält nach der Zählung den Pfandbetrag der zurückgenommenen Verpackungen sowie eine Aufwandsentschädigung von Recycling Pfand Österreich mittels regelmäßiger Abrechnung.

Ich habe ein On-the-Go Outlet (zB kleine Trafik, Verkaufsstand in einer Einkaufsstraße etc.) Wo geben die Konsument:innen die Flaschen und Dosen zurück?

Die:der Konsument:in nimmt die Flasche oder Dose meist mit, trinkt sie unterwegs aus und gibt sie oft bei einem Rücknahmeautomat zurück. Sie:Er kann sie jedoch aber auch wieder an der Verkaufsstelle zurückgeben.

Möchten Sie sich als Rücknehmer:in die Registrierung und den Prozess mit der Sammlung und  Zählung mit Säcken sparen, können die zurückgenommenen Flaschen und Dosen auch bei einer Automaten-Rückgabestelle (z.B. bei C&C Märkten) selbst zurückgegeben werden. Der Vorteil ist die prompte Rückerstattung des Pfandes.

Alternativ können Sie sich als Rücknehmer:in bei Recycling Pfand Österreich registrieren und eine direkte Abholung unter bestimmten Voraussetzungen vereinbaren.

Ich bin Veranstalter:in eines Festivals / Sportevents / etc. Wo geben die Besucher:innen die gekauften Flaschen/Dosen zurück?

Bei Veranstaltungen, bei denen Getränke für begrenzte Dauer in Verkehr gesetzt werden

  • hat die Rücknahme von restentleerten Einweggetränkeverpackungen grundsätzlich immer durch die jeweiligen Verkaufsstellen zu erfolgen
  • Wenn ein Event ein hochfrequentierter Ort ist, können mehrere Verkaufsstellen (mindestens 2) eine gemeinsame Rücknahmestelle (in unmittelbarer Nähe, Vereinbarung, Info an Konsumenten) ernennen. Damit sind die einzelnen Verkaufsstellen von der Rücknahme befreit.

  • zusätzlich kann eine freiwillige Rücknahme durch den/die Veranstalter:in erfolgen. Das befreit die Verkaufsstelle aber nicht von der Rücknahme

 

Wie kommt der volle Sack zur Zählstelle?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie der Sack zur Zählstelle/ Recycling Pfand Österreich  gelangt:

Beispiel Bäckereifiliale:

Der volle und plombierte Sack wird entweder

  • über die Logistik der Bäckerei in deren Zentrallager gebracht und von dort von Recycling Pfand Österreich abgeholt.

oder

  • über Großhändler:innen, die regelmäßig die Filiale/das Outlet beliefern, wieder mitgenommen. Recycling Pfand Österreich holt die Säcke regelmäßig im Zentrallager der Großhändler:innen ab.

oder

  • von Recycling Pfand Österreich direkt  in der Filiale abgeholt. Die Mindestanforderungen für die Abholung werden noch definiert.
Woher erhalte ich die Säcke und die Plomben?

Die Säcke sind ausschließlich über Recycling Pfand Österreich erhältlich (Webportal oder App).

Wie oft erfolgt die Abholung der plombierten Säcke?

Die Abholfrequenz ist direkt mit Ihrem Getränke-Lieferpartner zu vereinbaren oder richtet sich bei Abholung durch Recycling Pfand Österreich an der Anzahl der abzuholenden vollen Säcken. Werden die Säcke von Recycling Pfand Österreich abgeholt, müssen mindestens 3 volle Säcke abholbereit im System angemeldet werden. Holt ein Getränke-Lieferpartner (=Tarifpartner) die vollen Säcke ab, so ist dies bereits ab 1 vollen Sack möglich.

Wie voll muss der Sack sein, bevor er abgeholt wird?

Der Sack ist so zu befüllen, dass er noch gut verschlossen und plombiert werden kann. Eine spezielle Markierung zur optimalen Befüllung ist am Sack angebracht. Die Säcke sind auf 100 bis 150 Stück ausgerichtet, je nachdem welche Gebindegrößen im Sack enthalten sind.

Muss ich die Flaschen und Dosen im Sack zählen, bevor ich den Sack plombiere?

Nein, diese Flaschen und Dosen müssen vorher nicht gezählt werden, da dies mittels automatisierten Großzählanlagen in der Zählstelle von Recycling Pfand Österreich erledigt wird und sich die Auszahlung des Pfandbetrages nach dieser Zählung richtet.

Woher bekomme ich die Plomben mit den dazugehörigen GTIN-Codes?

Die Plomben mit den GTIN-Codes können über den Login Bereich auf der Website angefordert werden.

Ich habe einen halb vollen Sack, mein Geschäft wird nun aber für 2 Monate (z.B. Zwischensaison) geschlossen, was kann ich mit dem Sack tun?

Bitte geben Sie die leeren Gebinde direkt bei einem Rücknahmeautomaten zurück.

Ich habe in meinem plombierten zurückgegeben Sack 122 Stück Leergebinde gezählt, habe von Recycling Pfand Österreich aber nur 119 Mal Pfand rückerstattet bekommen, wie kann das sein?

Die Zählanlage von Recycling Pfand Österreich hat in diesem Fall die 119 Verpackungseinheiten gezählt, die den Kriterien des Pfandsystems entsprechen. Nachdem Recycling Pfand Österreich nur Pfand für Flaschen und Dosen ausbezahlen kann, für die sie auch Pfand eingenommen hat, ist leider keine zusätzliche Auszahlung möglich. Recycling Pfand Österreich stellt jederzeit gerne eine detaillierte Auflistung der jeweiligen Gebindezählung des Sacks zur Verfügung.

Die Säcke sind geplanterweise auf ca. 150 Gebinde ausgelegt. Dürfen sie auch mehr oder weniger Gebinde enthalten?

Generell werden von der Recycling Pfand Österreich-Logistik nur volle Säcke abgeholt. Die Mengenauslegung ist nur ein Durchschnittswert, da je nach Gebindeart und Größe die Anzahl pro Sack stark schwanken kann. Es ist geplant, eine „Soll-Fülllinie“ am Sack aufzudrucken. So kann laufend kontrolliert werden, ob der Sack bereits voll ist und für die Abholung vorbereitet werden kann.

Wie gehe ich mit Kunststoffflaschen und Metalldosen um, bei denen EAN-Code und Pfandsymbol nicht mehr erkennbar sind?

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich bei der Verpackung um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.

Ist das nicht der Fall, wird die Verpackung abgelehnt und es kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte weisen Sie den Gast/ Kunden darauf hin, dass die Packung nicht mehr als dem Pfandsystem zugehörig erkannt werden kann und somit kein Pfand ausbezahlt wird. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht.

Wie kann ich Bestimmungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit (zB HACCP) bestmöglich bei der manuellen Rücknahme einhalten, wenn ich auch mit unverpackten Lebensmitteln hantiere?

Die HACCP-Bestimmungen besagen, dass die als kritisch eingestuften Situationen durch geeignete Maßnahmen beherrscht werden sollen, um ein Risiko für den Verbraucher weitestgehend auszuschließen. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Bestimmungen dazu. Als eine Maßnahme im Einflussbereich der Recycling Pfand Österreich haben wir zB die Sammelsäcke bestmöglich gestaltet. Diese haben eine besonders dicke Materialstärke (erhöhte Reiß- und Durchstichfestigkeit) und sind in den Abmessungen bewusst kleiner und somit platzsparender dimensioniert worden. Die am vollen Sack anzubringende Plombe verschließt diesen bestmöglich und dank der „Zähne“ an der Innenseite der Plombe wird auch ein abrutschen vom verschlossenen Sack vermieden. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der manuellen Sammlung keine scharfen Kanten entstehen, weil die Gebinde in der ursprünglichen Form zurückgenommen werden. Die Organisation am Rückgabeort selbst, kann je nach den örtlichen Gegebenheiten, individuell gestaltet werden. So kann beispielsweise als Zwischenschritt ein kleinerer Abfallbehälter an der Übergabestelle vom Konsumenten an den Rücknehmer platziert werden und dann erst in den anderswo abgestellten, offenen Sammelsack der Recycling Pfand Österreich umgeleert werden. Es wurden seitens Recycling Pfand Österreich alle möglichen Schritte unternommen, um die Rücknehmer bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit zu unterstützen.

Besondere Verkaufsformen

Ich bin ein:e Online-Händler:in und habe PET Flaschen und Dosen in meinem Sortiment, muss ich von meinen Kund:innen Gebinde zurücknehmen?

Hier kommt es darauf an, über welchen Weg die Einweggetränkeverpackungen an die Konsument:innen versendet werden:

  1. Wenn der:die Online-Händler:in selber zustellt (mit eigenem Lieferdienst): Hier hat der:die Letztvertreiber:in eine Rücknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung sicherzustellen. (Die Auszahlung des Pfandbetrages kann hierbei über denselben Weg wie die Verrechnung der Bestellung erfolgen.) Diese Letztvertreiber haben nur jene Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen, die auch angeboten werden. (Es kommt nur auf Material und Füllmenge an, nicht auf die Marke. Wenn zB nur 0,5L Pet Flaschen einer bestimmten Marke vertrieben werden, müssen 0,5L Pet-Flaschen aller Marken zurückgenommen werden. Nicht aber 1,5L Pet Flaschen.)
    Es muss nur jene Anzahl zurückgenommen werden, die Letztverbraucher:innen üblicherweise bestellen.
  2. Wenn die Onlinehändler:innen die Produkte via Post, Paket- oder Frachtverkehrsdienstleister:innen versenden, ist zwar der Pfandbetrag von 25 Cent pro Gebinde einzuheben, jedoch müssen die Getränkeverpackungen nicht zurückgenommen werden. Da die Konsument:innen diese Einweggetränkeverpackungen jedoch bei anderen Rücknahmestellen abgeben müssen und somit ein Zusatzaufwand entsteht, ist von der:dem Onlinehändler:in generell ein Ausgleichsbeitrag an Recycling Pfand Österreich zu bezahlen.
Wie muss die Rücknahme bei einem Nahversorger ohne Personal oder einer Hybrid Lösung (nur teilweise mit Personal) erfolgen?

Diese Verkaufsform ist wie ein Verkauf über Getränkeautomat einzustufen.

  • Die:der Getränkeautomatenbetreiber:in muss entweder am Automaten eine Beschriftung anbringen, die darauf hinweist, wo sich die nächste Rückgabestelle befindet, oder muss eine Ausgleichszahlung an Recycling Pfand Österreich leisten.
  • Das entleerte Gebinde ist bei einer der nächsten Rückgabestellen in der Nähe zu retournieren.
Müssen Lieferdienste bei der Essenszustellung für Getränke ein Pfand verlangen?

Ja, der Pfandbetrag muss auch eingehoben werden, wenn der Verkauf im Zuge einer Essensbestellung über Lieferdienste erfolgt. Die Essensbot:innen müssen jedoch leere Gebinde nicht zurücknehmen und den Konsument:innen den Pfandbetrag nicht erstatten. Da die Konsument:innen diese Einweggetränkeverpackungen jedoch bei anderen Rücknahmestellen abgeben müssen und somit ein Zusatzaufwand entsteht, ist vom Letztvertreiber:in = Gastronom:in generell ein Ausgleichsbeitrag an Recycling Pfand Österreich zu bezahlen.

Ich bin Getränkeautomatenbetreiber:in, wo geben die Konsument:innen die Flaschen und Dosen zurück?
  • Am Getränkeautomaten können wie bisher Flaschen und Dosen verkauft werden. Das Pfand in der Höhe von 25 Cent wird aufgeschlagen.
  • Das entleerte Gebinde ist bei einer der nächsten Rückgabestellen in der Nähe zu retournieren.
  • Die:der Getränkeautomatenbetreiber:in muss entweder am Automaten eine Beschriftung anbringen, die darauf hinweist, wo sich die nächsten Rückgabestelle befindet, oder muss eine Ausgleichszahlung an Recycling Pfand Österreich leisten.
Ich bin Getränkeautomatenbetreiber:in und möchte auf eine Rückgabemöglichkeit in unmittelbarer Nähe hinweisen (und damit vom Ausgleichsbeitrag befreit werden). Was ist die unmittelbare Nähe zum Automaten?

Unter unmittelbarer Nähe werden ca. 300 Meter Entfernung zur nächsten Rückgabemöglichkeit verstanden. Um vom Ausgleichsbeitrag befreit zu werden muss am Automaten über diese Rückgabemöglichkeit informiert werden und es muss eine Vereinbarung mit dieser Rückgabestelle getroffen werden.

Muss beim Getränke-Verkauf über eine Hotel Minibar Pfand eingehoben werden?

Minibars werden Gastgewerbebetrieben zugeordnet, bei denen Einwegverpackungen in der Regel vor Ort konsumiert und nicht mitgenommen werden. Daher ist kein Pfandbetrag einzuheben und es gibt auch keine Rücknahmeverpflichtung.

Ich habe einen Onlineshop. Teilweise werden die Getränke per Post zugestellt, teilweise wird in meinem stationären Shop vom Konsumenten selbst abgeholt (Click & Collect). Muss ich für alles den Ausgleichsbeitrag bezahlen?

Nein, nur für jene Mengen, die per Post, Paket- oder Frachtverkehrsdienstleister zugestellt werden, ist der Ausgleichsbeitrag zu bezahlen. Jene Mengen, die von Konsument:innen zwar online bestellt, aber im Verkaufslokal abgeholt werden, sind als normale Laden-Einkäufe einzustufen. Da hier die Rücknahme vor Ort gewährleistet werden kann, muss für diese Mengen kein Ausgleichsbeitrag bezahlt werden.