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Ab wann müssen die Produkte gekennzeichnet werden?

Der Verkauf der mit dem Pfandlogo gekennzeichneten Produkte darf mit 1.1.2025 beginnen. Die Verordnung ermöglicht, dass Produkte bis 31. März 2025 noch ohne Pfandlogo abgefüllt und danach bis 31.12.2025 ohne Pfandeinhebung verkauft werden dürfen (Übergangsbestimmung). Ab 1.1.2026 dürfen ausschließlich nur mehr registrierte Produkte mit Kennzeichnung verkauft werden.